Münchner Friedhofsportal

geboren 26.08.1881 (Regensburg)
gestorben 29.01.1941 (Berlin)
Berufsgruppe Politiker (Politiker)
Beruf Politiker Reichsjustizminister
Personenverzeichnis Gürtner Franz 
Friedhof Waldfriedhof - Alter Teil
Lage 136-W-40
Wikipedia Franz_Gürtner
Franz Gürtner wurde 60 Jahre alt.

Franz Gürtner (* 26. August 1881 in Regensburg; † 29. Januar 1941 in Berlin) war ein deutscher Politiker (DNVP, NSDAP), der von 1932 bis zu seinem Tod 1941 Reichsjustizminister war.

Während seiner Zeit als Justizminister war die Justiz in Bayern rechtsextremen politischen Richtungen gegenüber nachsichtig eingestellt, was Adolf Hitler in seinem Prozess 1924 am Münchner Volksgericht durch frühzeitige Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt Landsberg, die Aufhebung des Redeverbots sowie die Wiederzulassung der NSDAP zugutekam.

Die Versuche Gürtners, der erst 1937 Mitglied der NSDAP wurde, nach 1933 der deutschen Justiz Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit zu garantieren, waren zum Scheitern verurteilt. Proteste Gürtners gegen Misshandlungen und Morde durch die SA in Konzentrationslagern seit 1933 waren wirkungslos, führten allerdings auch nicht zu seiner Entlassung. Gürtner hatte sich 1935 auch für die von der Gestapo festgehaltenen Rechtsanwälte eingesetzt, die die Witwe des bei der politischen Säuberungswelle des sogenannten Röhm-Putschs ermordeten katholischen Politikers und ehemaligen Leiters der Polizeiabteilung im preußischen Innenministerium Erich Klausener vertraten, was zu deren Entlassung aus der Haft beitrug. Gürtner protestierte gegen die Methoden der Geheimen Staatspolizei, die Geständnisse durch Folter abpresste; allerdings wurde sein politischer Einfluss ab 1935 immer schwächer. Sicherheitsdienst und Geheime Staatspolizei arbeiteten besonders seit Beginn des Zweiten Weltkrieges unabhängig vom staatlichen Justizapparat.

Auf Gürtners Initiative wurde am 14. Oktober 1936 von Hitler entschieden, die Todesstrafe in Deutschland anstatt mit dem Richtbeil künftig mit der Guillotine zu vollstrecken.[8] In seiner Funktion als Justizminister unterzeichnete er eine Vielzahl nationalsozialistischer Unrechtsakte in Gesetzes- oder Verordnungsform. Hierunter fallen die „Reichstagsbrandverordnung“, durch die die Bürgerrechte der Weimarer Reichsverfassung außer Kraft gesetzt wurden und die als Rechtsgrundlage für die Maßnahmen der Gestapo diente, sowie das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, welches sexuelle Handlungen von Juden und „Ariern“ unter Strafe stellte (vgl. „Rassenschande“). Weiterhin unterzeichnete er 1934 das Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr („Staatsnotwehrgesetz“), welches nachträglich versuchte, die Morde beim sogenannten Röhm-Putsch zu legalisieren und die Aufhebung der Trennung von Exekutive und Legislative bedeutete.[9] Ebenso war er einer der Unterzeichner der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Veränderung von Familiennamen und Vornamen, in dem Juden zwangsweise die diskriminierenden Vornamen Israel, beziehungsweise Sara erhielten.

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Reichsjustizminister

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Gürtner Franz
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Bildrechte: Bundesarchiv, Bild 183-H13466 / Heinscher / CC-BY-SA 3.0, Bundesarchiv Bild 183-H13466, Franz Gürtner, CC BY-SA 3.0 DE
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