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  • Deutsch-deutscher Grundlagenvertrag

    Der Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik wurde am 21. Dezember 1972 unterzeichnet. Er markierte einen Wendepunkt in den Beziehungen zwischen Ost- und Westdeutschland, indem die Bundesrepublik ihren Alleinvertretungsanspruch aufgab. Der Vertrag erkannte die DDR de facto an, förderte die Aufnahme beider Staaten in die UNO und legte die Basis für verbesserte interdeutsche Beziehungen und humanitäre Erleichterungen.


Friedrich Ebert (1919-1925)
Kirchenstaat
Pius XI. (1922-1939)
1. Bürgermeister
Eduard Schmid (1919-1924)

2. Bürgermeister
Hans Küfner (1918-1934)

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München

Bayern - Territoralentwicklung 1789 bis heute


{Karl Stankewitz}