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Leopold Freiherr von Leonrod (* 13. Dezember 1829 in Ansbach; † 6. Oktober 1905 in München) war ein bayerischer Jurist und Justizminister.
Im Jahre 1879 avancierte Leopold von Leonrod zum Direktor und 1885 zum Präsidenten des Landgerichtes München I., 1887 berief ihn Prinzregent Luitpold von Bayern zum Justizminister des Königreichs, welches Amt er bis 1902 innehatte. Er nahm aus Gesundheitsgründen, hauptsächlich wegen eines Augenleidens, seinen Abschied.
In seiner Amtsperiode erfolgte 1900 die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches als Reichsgesetz und die daraus resultierenden Anpassungen der bayerischen Gesetze bzw. der Justizverwaltung. Ebenso wurden während seiner Ministerzeit in ganz Bayern die Grundbücher angelegt und Grundbuchämter eingerichtet.
Quelle: Wikipedia
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