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Konrad Beyerle (* 14. September 1872 in Waldshut; † 26. April 1933 in München) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Politiker (Zentrum, BVP).
Nach dem Krieg nahm er 1918 einen Ruf an die Ludwig-Maximilians-Universität München an und folgte Karl von Gareis. Die Wittelsbacher konnten mit seiner Unterstützung 1921 zeigen, dass sie erst gegen einen Versorgungsanspruch ihr Hausgut in das bayerische Staatsvermögen eingebracht hätten und in Bayern eine Trennung von Staats- und Hausvermögen überhaupt erst vollzogen werden müsse. Dies bildete die Grundlage für die Schaffung des Wittelsbacher Ausgleichsfonds.
An der Universität München gründete er 1927 das „Institut für bayerische und deutsche Rechtsgeschichte“.
1919/20 war Beyerle Mitglied der Weimarer Nationalversammlung. Er gehörte dem Ausschuß zur Vorbereitung des Entwurfs einer Verfassung für das Deutsche Reich an. Mit seinem Vorschlag, den Präsidenten des Reichstages zur Vermeidung von Fremdwörtern zukünftig Worthalter zu nennen, konnte er sich bei den Verfassungsberatungen nicht durchsetzen. Er war Mitautor der Weimarer Verfassung für den Abschnitt Grundrechte.
Anschließend war er bis zu den Maiwahlen 1924 Reichstagsabgeordneter.
Quelle: Wikipedia
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