Veranstaltungen - Geschichte - Kunst & Denkmal
Geboren | 25.1.1743 [Düsseldorf] |
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Gestorben | 10.1.1819 [München] |
Beruf | Philosoph Schriftsteller Jurist Kaufmann |
Friedrich Heinrich Jacobi war ein deutscher Philosoph, Jurist, Kaufmann und Schriftsteller.
Jacobi gehört zu den bedeutendsten Repräsentanten der klassischen deutschen Philosophie. Seine philosophische Konzeption, die er erstmals in den Spinozabriefen formuliert und in allen folgenden Schriften fortführt, stellt sich als eine komplexe „Doppelphilosophie“ dar. Einerseits entwickelt Jacobi zeitgleich mit Kant eine eigenständige und originelle philosophische Kritik der Rationalität, indem er die Metaphysik Spinozas, später auch den transzendentalen Idealismus, als systematisch konsequente und begrifflich-rational nicht zu widerlegende paradigmatische Verwirklichung einer jeden Philosophie, die sich als Wissenschaft versteht, rekonstruiert und intellektuell bewundert. Rationale Erkenntnis ist dabei nach Jacobi durch den Grundsatz des „a nihilo nihil fit“, d. i. den Gedanken lückenloser Begründung gekennzeichnet: Nichts geschieht ohne zureichenden Grund; durch den zureichenden Grund aber ist die Folge notwendig bestimmt und vollständig erklärbar. Wissen stellt sich daher als ein System dar. Es ist ein einziger, durch die Beziehung von Grund und Folge konstituierter systematischer Zusammenhang; im Wissen wird alles Bestimmte und Einzelne aus dem Begrifflich-Allgemeinen hergeleitet und erklärt.
Andererseits insistiert Jacobis eigene Position, die er zunächst seinen „Antispinoza“, später „Unphilosophie“ nennt, auf das philosophische Primat der Erfahrung des lebendigen Daseins, die stets die Erfahrung eines konkreten Individuums und zugleich ursprünglich eine praktische Gewissheit ist. Diese Erfahrung ist als unmittelbare Erfahrung und im Gegensatz zu dem durch Gründe vermittelten diskursiven Wissen nach Jacobi ein „Glaube“ im Sinne eines vorgängigen ‚höheren‘ Wissens. Das Erkenntnisorgan des Glaubens nennt Jacobi zunächst „Gefühl“ und „Sinn“, seit 1789 aber vor allem „Vernunft“ (von „Vernehmen“) und grenzt es damit terminologisch nicht nur vom Verstand als dem Vermögen begrifflicher Vermittlung, sondern ebenso von der empirischen Sinnlichkeit und der Empfindung ab.
Quelle: Wikipedia
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