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Edwin Karl Rochus Freiherr von Manteuffel (* 24. Februar 1809 in Dresden; † 17. Juni 1885 in Karlsbad) war ein preußischer Generalfeldmarschall.
Am 18. Mai 1848 wurde er Flügeladjudant des Königs und am 15. Oktober des gleichen Jahres zum Major ernannt. Am 13. Juli 1852 erfolgte seine Beförderung zum Oberstleutnant und am 1. Oktober 1853 die Ernennung zum Kommandeur des 5. Ulanen-Regiments. In dieser Eigenschaft stieg Manteuffel Mitte Juli 1854 zum Oberst auf und übernahm am 18. Dezember 1856 unter Belassung seiner Stellung als Flügeladjutant, das Kommando über die 3. Kavallerie-Brigade. Noch unter der Ministerpräsidentschaft seines Vetters Otto Theodor von Manteuffel wurde er 1857 Abteilungschef für persönliche Angelegenheiten im Kriegsministerium, was damals mit dem Chef des Militärkabinetts gleichzusetzen war. Am 22. Mai 1858 wurde er zum Generalmajor befördert, im gleichen Jahr übernahm Prinz Wilhelm die Regentschaft und kam dann als König zur Regierung. Manteuffel konnte sich im Gegensatz zu seinem Vetter als Abteilungschef halten und festigte seine Position durch die am 7. Januar 1861 erfolgte Ernennung zum Generaladjutanten des Königs.
Nach Kriegsende blieb Manteuffel als Oberbefehlshaber der Okkupationsarmee in Frankreich zurück, wo er eng mit dem französischen Bevollmächtigten, Graf de Saint-Vallier, zusammenarbeitete. Er verließ Frankreich erst im September 1873 – mit der Beförderung zum Generalfeldmarschall vom 19. September 1873. Im Juli 1879 war Elsaß-Lothringen in ein neues staatsrechtliches Verhältnis zum Reich getreten. Die Reichslande erhielten einen Statthalter und ein eigenes Ministerium. Zum ersten Statthalter, der einen hohen bundesfürstlichen Rang bekleidete, wurde Edwin von Manteuffel ernannt, der sich auf den militärischen Verwaltungsposten in Schleswig und in Frankreich nach dem Krieg außerordentlich bewährt hatte.
Quelle: Wikipedia
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