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Reinhard Frank, seit 1912 von Frank, (* 16. August 1860 in Reddighäuser Hammer; † 21. März 1934 in München) war ein deutscher Straf- und Völkerrechtler.
In den Jahren 1902 bis 1914 arbeitete Frank an der ersten Strafrechtsreform in Deutschland seit 1871 mit. Ab 1902 bearbeitete er in dem vom Reichsjustizamt berufenen Strafrechtskomitee herausgegebenen sechzehnbändigen Werk „Vergleichenden Darstellung des deutschen und ausländischen Strafrechts“ den Abschnitt über Vollendung und Versuch im Allgemeinen Teil und Erpressung und Raub im Besonderen Teil. Parallel arbeitete ab 1906 eine Kommission aus Beamten,[4] die 1909 einen „Vorentwurf“ vorstellte. Da ihn der von Praktikern ausgearbeitete Entwurf nicht befriedigte, beteiligte er sich an der Ausarbeitung eines Alternativentwurfs. An der zweiten Kommission von 1911 bis 1913 war beteiligt. Einen Ruf an die Universität Straßburg lehnte Frank 1913 ab.
1914 ging er nach München. Mit ihm ging beinahe zeitgleich auch der befreundete Beling, der ihm seine „Lehre vom Verbrechen“ gewidmet hat. Befreundet war er auch mit Philipp Heck, der ihm sein Schuldrechtslehrbuch gewidmet hat. Während des Ersten Weltkrieges rechtfertigte Frank die Verletzung der Neutralität Belgiens und verneinte in einem Gutachten 1919 die Auslieferung Kaiser Wilhelms II. 1929 beschrieb er seinen politischen Standpunkt als demokratisch, liberal und „politisch links“, bis zu dem Zeitpunkt, da ihn „die Revolution mit ihren vaterlandslosen Untertönen stark nach rechts geschoben“ habe.
Quelle: Wikipedia
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