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Alte Bücher

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München und seine Bauten

Stadterweiterung und Staffelbauordnung

Staffelbauordnung

Bedürfnis später zur Aufteilung kommen sollten. Hierbei hat, wie schon erwähnt, schon von Anfang an das Bestreben vorgewaltet, die Straßenbreiten dem jeweiligen Bedürfnis anzupassen. Während jedoch früher laut Beschlüssen der Gemeindekollegien Straßenbreiten unter 13 in nicht angängig sein sollten, änderte sich hierüber die Anschauung sehr bald und seit dem Jahre 1900 wird in Wohnstraßen ohne Verkehr bis auf 8 in Breite, teilweise sogar darunter gegangen.

Bei solch schmalen Straßen spielen die Herstellungskosten keine solch große Rolle mehr, daß nicht auch kleine Blöcke angeordnet werden könnten.

Bei Aufstellung der Baulinienpläne werden alte Baumbestände immer möglichst berücksichtigt, und da der Wert ihrer Erhaltung immer mehr eingesehen wird, gelingt es jetzt auch in den meisten Fällen, beispielsweise alte Alleen durch besondere Ausgestaltung des Straßenprofiles zu erhalten.

Ein großes Augenmerk wird heute der Beschaffung von Spielplätzen geschenkt. Der an anderer Stelle erwähnte Luitpoldpark soll großenteils dazu verwendet werden und auch im Süden der Stadt hat die Gemeinde ein größeres Gelände erworben, um einen Teil davon Spielzwecken zuzuführen.

B Staffelbauordnung

Die Bebauung erfolgte bis Ende des vorigen Jahrhunderts . im wesentlichen nach der Bauordnung, welche eine Gebäudehöhe gleich der Straßenbreite bis zum Höchstmaß von 22 in gestattete und eine Stockwerkszahl über dem Erdgeschoß von vier Stockwerken zuließ. Daneben konnte auf Grund ortspolizeilicher Vorschriften bei Schaffung neuer Straßen eine niedrigere Bebauung bestimmt werden; es war dies das sogenannte Pavillonsystem, welches Gebäude mit drei Stockwerken über dem Erdgeschoß und Pavillongruppen bis zu 45 m Länge vorsah.

Ferner wurden noch einige Billengebiete bestimmt, so in Neuhausen und in Bogenhausen, in denen nur einstöckige offene Bauweise gestattet ist, und das Villenviertel an der Theresienwiese, auf dem zweistöckig und gruppenweise gebaut werden konnte (ein Stock und zwei Stock über dem Erdgeschoß!). Daneben war sowohl durch ortspolizeiliche Vorschriften wie durch Servitutverträge eine große Anzahl verschiedener Bautypen für kleinere Teile innerhalb des Burgfriedens festgesetzt. Dieser Zustand war auf die Dauer

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