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Ehrungen; Zu- und Aberkennung während der nationalsozialistischen Stadtverwaltung

Grundstückserwerb des ehemaligen Ratsherrn Ulrich Graf

Datum01.07.1946SignaturDE-1992-BUR-1988 
AbsenderReferat 10 GVEmpfänger
ArtBriefStatusKein Grund angegeben
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Zu Nr.20479/11 GV/46 -60-
Referat 10
Abt. Grundstücksverkehr.
Ruf-Nr.4566/9400.

Betreff:
Ehrungen; Zu- und Aberkennung während der nationalsozialistischen Stadtverwaltung.

 

An den Herrn Oberbürgermeister.

Zur Verfügung vom 20.6.1946.

Der ehemalige Ratsherr Ulrich Graf hat im Jahre 1938 von Frau Thieme-Hutschinson das Fl.Br.12852 V9 in Harlaching erworben. Der Kaufpreis sowie die anfallenden Nebenkosten wurden von der Stadt gezahlt. Auf dem Grundstück wurde dann — ebenfalls auf Kosten der Stadt — das Anwesen Harthauser Str. 94 errichtet. Im Jahre 1943 wurde dem ehem. Ratsherrn Graf von der Stadt noch das seinem Grundstück Fl.Br. 12852 1/9 vorgelagerte Fl.Br.12852 1/10 unentgeltlich überlassen.

Außerdem wurde vom früheren Oberbürgermeister Fiehler am 8.10.1940 angeordnet, daß das Grundstück Harthauser Str. 94 von der Grundsteuer freizustellen ist, "solange es im Besitz von Ratsherrn Graf oder seiner Tochter ist,"

Bach einer Mitteilung des Finanzreferats vom 3.5.1946 ist das Stadtsteueramt angewiesen, die Grundsteuer für die Rechnungsjahre 1943 und 1944 anzufordern.

Die Grundstücke unterliegen der Beschlagnahme nach Gesetz 52 der Militärregierung. Ich habe bei der städt.Treuhandsteile für Haus- und Grundbesitz veranlaßt, an zuständiger Stelle darauf hinzuwirken, daß das Eigentum an den Grundstücken und der von der Stadt bezahlten Inneneinrichtung an die Stadt München zurückgegeben ist und daß bis dorthin jede Vorsorge getroffen wird, um das Anwesen und die Einrichtung vor Schaden zu bewahren.

 

Am 1.Juli 1946.

Referat 10 GV:

(Erhart)
Berufsm. Stadtrat.