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Strassenbenennung

Datum28.03.1946SignaturDE-1992-STRA-40-65-16 
AbsenderReferat 12Empfänger
ArtBriefStatusNamensfindung
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Wiederaufbaureferat
Referat 12 E 3

München, den 28.3.1946.

 

Betrifft:
Strassenbenennung.

Beratungssaohe für den Hauptausschuss. (öffentlich!)

 

I. Vortrag des Sachreferenten:

Im Zuge der Säuberung der Strassennamen von allen Namen nach Personen oder Motiven des Dritten Reiches wurden bekanntlich eine grössere Anzahl von Strassen und Plätzen umbenannt.

Darunter befand sich auch die Bürgermeister-Amann-Strasse, die frühere Maria-Eich-Strasse in Pasing.

In der Sitzung des Hauptausschusses vom 5.8.45 habe ich ihre Umbenennung in Gräfelfinger-Strasse beantragt. Es ist das. auch so beschlossen worden.

Die öffentliche Meinung in Pasing ist für die frühere Benennung "Maria-Eich-Strasse". Die Herrn Stadträte Strauss und Hoffmann sind bei mir schriftlich und mündlich vorstellig geworden. Sie bitten darum, der nunmehrigen Gräfelfinger-Strasse, die seit, Generationen Maria-Eich-Strasse hiess, ihre alte Bezeichnung wieder zugeben, zumal diese Strasse in ihrer Fortsetzung in der Gemeinde Gräfelfing auch Maria-Eich-Strasse genannt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bevölkerung Pasings trotz der seinerzeitigen Umbenennung in Bürgermeister-Amann-Strasse immer an der verflossenen Strassenbezeichnung festhielt und diese in den vergangenen Jahren nach wie vor Maria-Eich-Strasse nannte.

Dabei bemerke ich, dass mit Genehmigung meines Antrages der von Pasing nach dem bekannten Wallfahrtsort "Maria-Eich" führende Weg durchlaufend die einheitliche Bezeichnung "Maria-Eich-Strasse" trägt.

 

II. Antrag des Referenten:

Ich schlage dm Einvernehmen mit dem Korreferenten Herrn  Stadtrat Schwarzer vor, die im 35.Stadtbezirk (Pasing) befindliche Gräfelfinger-Strasse in Maria-Eich-Strasse und die im 19.Stadtbezirk gelegene Maria-Eich-Strasse (kleine Verbindnngsstrasse zwischen Penzberger- und Treffauer Strasse) in Juifenstrasse (Berg, 1987 m., bei Fall i. Isarwinkel) umzubenennen.

 

III. Zum Herrn Korreferenten Stadtrat Schwarzer mit der Bitte um Stellungnahme.

 

IV. Stellungnahme des Korreferenten.

 

VI. Zur nachträglichen Vorlage bei der G-utachtenskommission

 

V. Entscheidung' des Oberbürgermeisters:
Nach Antrag.

 

Der Oberbürgermeisters

 

Der Sachreferent

(Preis) 

Berufsm.Stadtrat.